Unter Forderungsmanagement versteht man, wie die Zahlungsvorrausstzungen für den Kunden sein werden. So gibt es 2 Arten des Forderungsmanagements, mit der ein Unternehmen seine Kunden einteilt.

Im „späten Forderungsmanagement“ wird durch ein bestimmtes Zahlungsziel ein Kredit gewährt. Es ist dabei sehr wichtig, darauf zu achten, das der Kunde permanent Zahlungsfähig ist. Im Falle von Zahlungsausfällen, seitens des Kunden kann unter Umständen die eigende Zahlungsfähigkeit in Gefahr geraten. Viele Unternehmen übertragen daher einen Teil ihres Forderungsmanagements auf spezialisierte Inkassounternehmen.

Die beauftragten Inkassobüros besitzen eine spezielle Software, mit dem sie ihr Forderungsmanagement betreiben. So hat der ursprüngliche Betrieb weniger Ärger und Arbeit mit eventuellen zahlungsunwilligen Kunden. Zahlungsunfähige Kunden können unter Umständen rechtzeitig beraten werden und neue Ratenzahlungen vereinbart werden. Durch mögliche neue Zahlungsvereinbarungen ist die Bezahlung der offenen Beträge vorläufig gesichert, obwohl die Laufzeit insgesamt sich verlängert.

Auch gibt es das so genannte „frühe Forderungsmanagement“ bei dem unter anderem eingeschätzt wird, wie hoch das Risiko ist, das ein Kunde nicht zahlt. Hier fragen Firmen häufig bei der SCHUFA nach, ob bereits Negativeintragungen von anderen Firmen vorliegen, und wie hoch der so genannte Score des Kunden ist. Der Score zeigt an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Bezahlung ist. Meist wird dies bei Kreditvergaben angewand.

Allgemein wird beim frühen Forderungsmanagement die Bonität des Kunden überprüft. Dazu werden unter anderem bei anderen Unternehmen Anfragen über die Zahlungsmoral des Kunden gestellt. Dies geschieht teilweise über Scorekarten. Dadurch, dass der Dienstleister im vorraus über eventuelle Mögliche Zahlungsausfälle informiert ist, kann er entweder auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden verzichten, oder Möglichkeiten ergreifen, Zahlungsausfälle zu vermeiden oder zu minimieren.

So kann man unter anderem eine Anzahlung verlangen (zum Beispiel 20 % des Rechnungsbetrags) oder gar komplett eine Vorauszahlung verlangen. Diese Variante ist für den Rechnungssteller sicherer, da damit auch die eigene Zahlungsfähigkeit bestehen bleibt.

Aber auch im Fall des Falles wo der Schuldner das Geld nicht zahlt, hat ein Inkassounternehmen genug Erfahrungswerte um sich ausergerichtlich mit dem Schuldner zu einigen. So kann beispielsweise sichergestellt werden dass dieser auch weiterhin in seine private Rentenversicherung oder private Krankenversicherung einbezahlt ohne den Tilgungsplan zu stören.

In Fällen wo Zahlungsausfälle durch Arbeitgeber verursacht werden, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.